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DiGA – Was dahintersteckt und wie sie Ihnen nutzen können

Eine digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) ist eine medizinische Anwendung, die auf digitaler Technologie basierend entwickelt wurde, um die Prävention, Diagnose, Behandlung oder Überwachung von Krankheiten zu unterstützen oder zu verbessern. In den meisten Fällen sind DiGA verschreibungsfähige mobile Apps für das Smartphone oder auch für Webanwendungen.1

Die Gesetzesgrundlage für die Verschreibung von DiGA ist das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das am 19. Dezember 2019 in Kraft trat. Es legt fest, dass Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen Online-Therapien, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen wurden, auf Kassenrezept verschreiben können. Nach DiGA-Verordnung werden die gesamten Kosten von der Krankenkasse übernommen.2

Wie funktionieren DiGA?

Die Funktionsweise digitaler Gesundheitsanwendungen hängt von der jeweiligen Anwendung bzw. Erkrankung ab, für die sie zugelassen sind. Einige DiGA ermöglichen z. B. die Überwachung von Symptomen oder die Verfolgung bestimmter Gesundheitsziele, andere wiederum können therapeutische Übungen oder Kurse anbieten.

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Kann meine Erkrankung durch eine DiGA behandelt werden?

DiGA können in einer Vielzahl von Anwendungsfeldern wie Diabetologie, Kardiologie, Logopädie, Physiotherapie oder Schmerztherapie ergänzend oder therapieunterstützend eingesetzt werden. Das DiGA-Verzeichnis auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt einen Überblick zu den aktuell in Deutschland zugelassenen DiGA.1,3 Vor allem bei chronischen Erkrankungen sollte man den Therapieverlauf immer im Blick behalten und benötigt auch zwischen den vereinbarten Arztbesuchen ggf. medizinische Hilfe.4 An dieser Stelle können DiGA ansetzen und die Betroffenen unterstützen. Ärzt:innen bzw. Psychotherapeut:innen verschreiben die passende DiGA und stellen dafür ein Rezept aus, das über die Krankenkasse eingereicht werden kann.

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Ist die Behandlung mit DiGA effektiv und wie sicher sind DiGA eigentlich?

Um in Deutschland zugelassen zu werden, muss der positive Effekt einer digitalen Gesundheitsanwendung anhand aussagekräftiger Studiendaten nachgewiesen sein.1 Im DiGA-Verzeichnis des BfArM können neben den allgemeinen Daten wie Produktname und Hersteller der einzelnen Therapie-Apps auch Informationen darüber eingesehen werden, wie sich der gesundheitliche Zustand der Anwender:innen durch die DiGA-Nutzung verbessert hat.5 Außerdem müssen DiGA bestimmte Anforderungen erfüllen, um als medizinisches Produkt zugelassen zu werden. Anders als Apps und Websites des freien Marktes durchlaufen die Therapie-Apps strenge staatliche Auswahl- und Prüfprozesse durch das BfArM, das dem Bundesministerium für Gesundheit angehört. Sie unterliegen somit hohen Qualitätsstandards nach deutschem Recht, sind nach ISO 27000 zertifiziert, und die Nutzerdaten werden nach europäischen Datenschutzstandards jederzeit vertraulich behandelt.1

 

Quellen:
(1) Bundesministerium für Gesundheit. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Online unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/arznei-heil-und-hilfsmittel/digitale-gesundheitsanwendungen.html. Zuletzt abgerufen am 08.03.2023.
(2) Bundesgesetzblatt. Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation. Online unter https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl119s2562.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s2562.pdf%27%5D__1678119648337. Zuletzt abgerufen am 08.03.2023.
(3) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Das DiGA-Verzeichnis. Online unter https://diga.bfarm.de/de. Zuletzt abgerufen am 08.03.2023.
(4) Gesund.Bund. Digitale Gesundheitsanwendungen: Apps auf Rezept. Online unter https://gesund.bund.de/digitale-gesundheitsanwendungen-diga#funktion. Zuletzt abgerufen am 08.03.2023.
(5) Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Digitale Gesundheitsanwendungen. Online unter https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/DiGA-und-DiPA/DiGA/_node.html. Zuletzt abgerufen am 08.03.2023.